Juristische und beglaubigte Übersetzungen für den amtlichen Gebrauch

Beglaubigte Übersetzungen durch eine Rechtsanwältin

Präzise Übersetzung von Dokumenten mit der vorgesehenen anwaltlichen Bestätigung für den amtlichen Gebrauch.

Rechtsanwältin beim Obersten GerichtshofMitglied der Athener Rechtsanwaltskammer seit 2003Akkreditierte Mediatorin · Griechisches Justizministerium

Juristische Übersetzungen mit sprachlicher Genauigkeit und Präzision

Amtliche und juristische Übersetzungen müssen das Ausgangsdokument getreu wiedergeben, eine einheitliche Terminologie verwenden und die enthaltenen Angaben korrekt darstellen.

Die juristische Ausbildung und die Beherrschung von vier Sprachen ermöglichen der Kanzlei die Übersetzung vielfältiger Dokumente für Privatpersonen und Unternehmen, wobei jede Übersetzung persönlich geprüft wird.

01

Juristische Übersetzungen und Unternehmensdokumente

Verträge, private Vereinbarungen, Gesellschaftsunterlagen, Schriftsätze, Vollmachten und rechtliche Korrespondenz.

02

Behördliche und persönliche Dokumente

Bescheinigungen, Personenstandsurkunden, Genehmigungen und andere Dokumente zur Verwendung bei Behörden oder Organisationen.

03

Akademische Unterlagen

Abschlüsse, Leistungsübersichten, Bestätigungen und ergänzende Studienunterlagen.

04

Sprachen

Übersetzungen zwischen Griechisch, Englisch, Deutsch und vereinfachtem Chinesisch nach Prüfung des Ausgangsdokuments.

Klare Abläufe und persönliche Betreuung

  1. 01

    Senden Sie eine gut lesbare Kopie des Dokuments per E-Mail zur ersten Prüfung.

  2. 02

    Bestätigung von Sprache, Umfang, Verwendungszweck und gewünschtem Liefertermin.

  3. 03

    Übersetzung unter genauer Beachtung der rechtlichen, behördlichen oder fachlichen Terminologie.

  4. 04

    Übergabe der beglaubigten Übersetzung mit der erforderlichen anwaltlichen Bestätigung.

Häufig gestellte Fragen

Die Antworten sind allgemeiner Natur. Jedes Mandat wird anhand des konkreten Sachverhalts und der verfügbaren Unterlagen beurteilt.

Sind die Übersetzungen für den amtlichen Gebrauch beglaubigt?

Ja. Die von der Kanzlei übernommenen Übersetzungen enthalten die vorgesehene anwaltliche Bestätigung und die für ihren amtlichen Gebrauch erforderlichen Bestandteile.

Welche Dokumente können anwaltlich übersetzt werden?

Die Kanzlei übersetzt unter anderem Verträge, Vollmachten, Gerichts- und Unternehmensunterlagen, Personenstandsurkunden, Bescheinigungen und akademische Abschlüsse. Vorab wird geprüft, welche Anforderungen für die beglaubigte Übersetzung gelten.

Welche Sprachen stehen zur Verfügung?

Die Kanzlei bearbeitet Übersetzungen zwischen Griechisch, Englisch, Deutsch und vereinfachtem Chinesisch nach Prüfung des Ausgangsdokuments und seines Verwendungszwecks.

Wie erhalte ich eine Kosten- und Zeitschätzung?

Senden Sie eine gut lesbare Kopie des Dokuments per E-Mail und geben Sie Zielsprache und Verwendungszweck an. Anschließend erhalten Sie Informationen zu Kosten und Lieferzeit.

Muss ich das Original vorlegen?

Das hängt vom Dokument sowie von der Behörde oder Organisation ab, bei der es verwendet werden soll. Die genauen Anforderungen werden bei der ersten Prüfung geklärt.

Kontaktieren Sie die Kanzlei

Schildern Sie Ihr Anliegen kurz telefonisch oder per E-Mail und vereinbaren Sie einen Termin.

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