Bearbeitung ohne Reise nach Griechenland
Vertretung aufgrund einer geeigneten Vollmacht, die je nach Angelegenheit bei einer griechischen Auslandsvertretung oder einem Notar errichtet wird.
Wo auch immer Sie leben
Persönliche rechtliche Unterstützung für internationale Mandanten und Angehörige der griechischen Diaspora mit Immobilien-, Erb- oder sonstigen Rechtsangelegenheiten in Griechenland.
Die Leistung
Die Entfernung muss die Bearbeitung einer Rechtsangelegenheit in Griechenland nicht verhindern. Mit den geeigneten Unterlagen und – soweit erforderlich – einer Vollmacht kann die Kanzlei die vereinbarten Schritte übernehmen, ohne dass die Mandantschaft in jeder Phase persönlich anwesend sein muss.
Maria Asimakopoulou verfügt über Erfahrung in der Betreuung von Mandanten aus Australien, dem Vereinigten Königreich und Deutschland. Jedes Mandat wird persönlich bearbeitet; die Kommunikation erfolgt auf Deutsch, Englisch oder Griechisch.
Vertretung aufgrund einer geeigneten Vollmacht, die je nach Angelegenheit bei einer griechischen Auslandsvertretung oder einem Notar errichtet wird.
Registrierung von Personenstandsfällen, Eröffnung oder Aktualisierung von Familienregistern und Unterstützung bei Staatsangehörigkeitsverfahren für Nachkommen griechischer Staatsangehöriger.
Veröffentlichung griechischer und ausländischer Testamente, Erbschaftsannahme und Koordination der erforderlichen rechtlichen Schritte in Griechenland.
Kauf, Verkauf, Schenkung, elterliche Zuwendung, Eintragung von Urkunden sowie Unterstützung bei Katasterberichtigungen und geometrischen Änderungen.
Rechtliche und administrative Unterstützung bei Vermietung, Eigentümerpflichten, Eigentümerversammlungen sowie Vorbereitung oder Abschluss eines Verkaufs.
Streitigkeiten zwischen Miteigentümern, Fragen des Wohnungs- oder Teileigentums, Nachbargrundstücke, Eigentumsansprüche, Enteignung und städtebauliche Umlegung.
Zusammenarbeit
Erstkontakt auf Deutsch, Englisch oder Griechisch und Übersendung der bereits vorhandenen Unterlagen.
Prüfung der Angelegenheit und klare Information über benötigte Dokumente, nächste Schritte und eine etwaige Vollmacht.
Koordination mit Notariat, Ingenieur oder Steuerberatung der Mandantschaft beziehungsweise mit geeigneten Fachleuten, falls noch keine ausgewählt wurden.
Persönliche Betreuung und regelmäßige Information bis zum Abschluss des vereinbarten Auftrags.
Nützliche Informationen
Die Antworten sind allgemeiner Natur. Jedes Mandat wird anhand des konkreten Sachverhalts und der verfügbaren Unterlagen beurteilt.
Nicht in jedem Fall. Viele Schritte können aufgrund einer geeigneten Vollmacht vorgenommen werden, die je nach Angelegenheit bei einer griechischen Auslandsvertretung oder einem Notar errichtet wird.
Je nach Land und Angelegenheit kann die Vollmacht vor einer griechischen Auslandsvertretung oder einem örtlichen Notar errichtet werden. Vor der Unterzeichnung sollten der genaue Wortlaut, eine etwaige Apostille oder sonstige Beglaubigung sowie die Notwendigkeit einer offiziellen Übersetzung geprüft werden.
Die genaue Liste hängt von der Angelegenheit ab. Für eine erste Prüfung können Sterbeurkunde, Testament, Familienstandsbescheinigungen sowie Angaben oder Eigentumstitel zu Vermögenswerten in Griechenland hilfreich sein.
Ja. Die Kanzlei bearbeitet Immobilien- und vermögensbezogene Angelegenheiten in ganz Griechenland, vorbehaltlich der Prüfung des Einzelfalls.
Ja. Kommunikation und Mandatsbearbeitung können vollständig auf Deutsch oder Englisch erfolgen.
Ja. Die Kanzlei kann mit bereits ausgewählten Fachleuten zusammenarbeiten oder bei Bedarf geeignete Fachleute koordinieren.
Schildern Sie Ihr Anliegen kurz telefonisch oder per E-Mail und vereinbaren Sie einen Termin.
Kontaktdaten