Ihre Immobilie in Griechenland

Immobilienverwaltung in Griechenland für Eigentümer im Ausland

Vereinbarte rechtliche und administrative Unterstützung für Eigentümer, die eine vertrauenswürdige Ansprechpartnerin in Griechenland benötigen.

Rechtsanwältin beim Obersten GerichtshofMitglied der Athener Rechtsanwaltskammer seit 2003Akkreditierte Mediatorin · Griechisches Justizministerium

Betreuung Ihrer Immobilie während Ihres Aufenthalts im Ausland

Immobilieneigentum in Griechenland bringt praktische und rechtliche Pflichten mit sich, die aus einem anderen Land schwer zu überwachen sein können.

Die Kanzlei kann klar definierte Einzelmaßnahmen oder eine jährliche Betreuung übernehmen und berichtet dem Eigentümer persönlich über den Fortgang.

01

Vermietung der Immobilie

Rechtliche Unterstützung bei der Vorbereitung eines Mietvertrags, Prüfung seiner Bedingungen und Bearbeitung von Fragen während des Mietverhältnisses.

02

Pflichten aus dem Eigentum

Übernahme vereinbarter Zahlungen von Gemeinschaftskosten und Versorgungsrechnungen im Namen des Eigentümers.

03

Eigentümerversammlungen

Vertretung bei Versammlungen der Miteigentümer und klare Information über Beschlüsse und Fragen, die die Immobilie betreffen.

04

Vorbereitung eines Verkaufs

Beschaffung und rechtliche Prüfung der Unterlagen, Koordination der erforderlichen Fachleute und rechtliche Begleitung der Übertragung.

05

Miet- und Eigentumsstreitigkeiten

Rechtliche Bewertung und Bearbeitung von Streitigkeiten mit Mietern, Miteigentümern oder Dritten.

Klare Abläufe und persönliche Betreuung

  1. 01

    Prüfung der Immobilie, der vorhandenen Unterlagen und der vom Eigentümer gewünschten Maßnahmen.

  2. 02

    Vereinbarung einer jährlichen oder einmaligen Unterstützung mit klar festgelegtem Umfang.

  3. 03

    Erteilung einer geeigneten Vollmacht, soweit sie für die vereinbarten Maßnahmen erforderlich ist.

  4. 04

    Durchführung der Arbeiten, Aufbewahrung der relevanten Nachweise und regelmäßige Berichterstattung an den Eigentümer.

Häufig gestellte Fragen

Die Antworten sind allgemeiner Natur. Jedes Mandat wird anhand des konkreten Sachverhalts und der verfügbaren Unterlagen beurteilt.

Kann ich die Immobilienverwaltung organisieren, wenn ich dauerhaft im Ausland lebe?

Ja. Die Beauftragung kann aus der Ferne und, soweit eine Vertretung erforderlich ist, aufgrund einer geeigneten Vollmacht organisiert werden.

Wird die Leistung nur auf Jahresbasis angeboten?

Nein. Je nach Bedarf des Eigentümers kann die Beauftragung eine jährliche Betreuung oder eine bestimmte einmalige Maßnahme umfassen.

Können Sie auch die rechtliche Seite eines Verkaufs übernehmen?

Die Kanzlei kann die rechtliche Vorbereitung und Begleitung des Verkaufs von der ersten Phase bis zum Abschluss übernehmen und die beteiligten Fachleute koordinieren.

Kontaktieren Sie die Kanzlei

Schildern Sie Ihr Anliegen kurz telefonisch oder per E-Mail und vereinbaren Sie einen Termin.

Kontaktdaten